Die Kanzlei Parsch Sauer Nuzinger Rechtsanwälte wurde zu Beginn des Jahres 2007 gegründet. Die Kanzleigründer Annette Parsch, Dr. Dirk Sauer und Dr. Thomas Nuzinger waren bereits zuvor auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts tätig. Parsch Sauer Nuzinger Rechtsanwälte befassen sich seit Kanzleigründung ausschließlich mit Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.
Die praktische Bedeutung von Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht hat deutlich zugenommen. Zahlreiche gesetzgeberische Aktivitäten von der Verschärfung der Selbstanzeige über die Einführung der Dopingstrafbarkeit oder eines speziellen Tatbestands für die Bestechung im Gesundheitswesen bis hin zur deutlich erleichterten Vermögensabschöpfung zu Lasten nicht Beschuldigter, insbesondere von Unternehmen sprechen eine deutliche Sprache. Auch die Rechtsprechung hat die Strafbarkeitsbereiche in den letzten Jahren teils erheblich weiter gezogen und die Konsequenzen für die betroffenen Bürger verschärft. Beispiele sind die betragsmäßige Strafzumessung bis hin zur vollstreckbaren Freiheitsstrafe bei Steuerhinterziehung oder das flächendeckende Vorgehen gegen tatsächliche oder vermeintliche Scheinselbstständigkeit oder nicht genehmigte Arbeitnehmerüberlassung.
Umso wichtiger wird es, als Rechtsanwalt dieser Entwicklung durch eine deutliche Spezialisierung und umfassende Beratung und Verteidigung von Privatpersonen und Unternehmen, die der Steuerhinterziehung, etwa im Bereich Einkommensteuer oder Umsatzsteuer, oder einer Wirtschaftsstraftat beschuldigt werden, zu begegnen. Viele werden zu Unrecht beschuldigt und benötigen gerade deswegen einen Rechtsanwalt, der sie berät, verteidigt und unterstützt. Je nach dem individuellen Anliegen des Mandanten steht diesem bei Parsch Sauer Nuzinger ein spezialisierter Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht oder Steuerstrafrecht beratend oder selbstverständlich als Strafverteidiger ein Fachanwalt für Strafrecht zur Seite. Die Tätigkeit der vier Partner der Sozietät deckt mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht einschließlich der Beratung hin zur Selbstanzeige insgesamt ab, so dass in jedem sachlichen Bereich und in jeder Phase von Wirtschaftsstrafsachen und Steuerstrafsachen, ganz gleich ob im Vorfeld, in Ermittlungsverfahren, in Hauptverfahren oder in Rechtsmittelverfahren sachgerechte und engagierte Strafverteidigung, Beratung und Betreuung sichergestellt sind.